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Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der [Name des Unternehmens] (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und den Pächtern (nachfolgend „Verpächter“ genannt) über die Pachtung von Dachflächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen.

2. Vertragsgegenstand

Der Anbieter pachtet Dachflächen von Gewerbeunternehmen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen durch Dritte. Der Verpächter hat die Möglichkeit, den erzeugten Strom zu vergünstigten Konditionen zu beziehen sowie die Photovoltaikanlage nach Ablauf des Pachtvertrags zu erwerben oder demontieren zu lassen.

3. Pachtvertrag

  1. Dauer des Pachtvertrags: Der Pachtvertrag wird für eine Dauer von [X] Jahren abgeschlossen.
  2. Pachtzins: Der Pachtzins beträgt [Betrag] pro Monat/Jahr und ist jährlich im Voraus zu zahlen.
  3. Vertragsverlängerung: Der Vertrag kann einvernehmlich um [X] Jahre verlängert werden.

4. Errichtung der Photovoltaikanlage

  1. Durchführung: Die Errichtung der Photovoltaikanlage erfolgt durch einen vom Anbieter beauftragten Dritten.
  2. Zugang und Nutzung: Der Verpächter gewährt dem Anbieter und den beauftragten Dritten Zugang zur Dachfläche für die Installation, Wartung und Reparatur der Anlage.
  3. Instandhaltung: Der Anbieter ist für die Instandhaltung und den Betrieb der Photovoltaikanlage verantwortlich.

5. Strombezug durch den Verpächter

  1. Option zum Strombezug: Der Verpächter hat die Möglichkeit, den erzeugten Strom zu einem vergünstigten Preis von [Betrag/kWh] abzunehmen.
  2. Vertragsbedingungen: Die Konditionen für den Strombezug werden in einem separaten Stromliefervertrag geregelt.

6. Vertragsende

  1. Kaufoption: Der Verpächter hat am Ende der Pachtlaufzeit die Option, die Photovoltaikanlage zu einem vorher vereinbarten Restwert zu erwerben.
  2. Demontage: Entscheidet sich der Verpächter gegen den Kauf, wird die Photovoltaikanlage auf Kosten des Anbieters demontiert und die Dachfläche in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt.

7. Pflichten des Verpächters

  1. Zustand der Dachfläche: Der Verpächter garantiert, dass die Dachfläche für die Errichtung und den Betrieb der Photovoltaikanlage geeignet ist.
  2. Zugang gewähren: Der Verpächter gewährt dem Anbieter und den beauftragten Dritten jederzeit Zugang zur Dachfläche für notwendige Arbeiten.
  3. Informationen: Der Verpächter informiert den Anbieter unverzüglich über Änderungen oder Schäden an der Dachfläche, die den Betrieb der Photovoltaikanlage beeinträchtigen könnten.

8. Haftung und Versicherung

  1. Haftung des Anbieters: Der Anbieter haftet für Schäden, die durch die Errichtung, den Betrieb oder die Demontage der Photovoltaikanlage entstehen, es sei denn, diese wurden durch den Verpächter verschuldet.
  2. Versicherung: Der Anbieter verpflichtet sich, eine Versicherung für die Photovoltaikanlage abzuschließen, die Schäden an der Anlage und Drittschäden abdeckt.

9. Sonstige Bestimmungen

  1. Vertragsänderungen: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
  2. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist [Ort].

10. Schlussbestimmungen

Diese AGB treten mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und gelten für die gesamte Vertragsdauer zwischen Anbieter und Verpächter.


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden erstellt, um die Rechte und Pflichten beider Parteien klar zu definieren und eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten. Wir empfehlen, vor der Unterzeichnung des Vertrags alle Punkte sorgfältig zu prüfen und bei Unklarheiten rechtlichen Rat einzuholen.